Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten, nehmen die Eltern
• in der Klassenpflegschaft,
• in den Elternvertretungen und
• in der Schulkonferenz wahr.
Unbeschadet der Rechte volljähriger Schüler können auch deren Eltern diese Aufgaben wahrnehmen.
Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. An der Berufsschule sind außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen, also die Ausbilder, Mitglieder der Klassenpflegschaft.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen.
Der Elternbeirat wählt in jedem Schuljahr aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Diese drei Personen sind Mitglied in der Schulkonferenz.
Im Schuljahr 2020/21 ist Elternbeiratsvorsitzender:
Herr N:N: als Gesamtelternvertreter, auch TG13-1
Weitere Vertreter/ innen wurden gewählt:
Elternvertreterin N:N: 1BK1T
Elternvertreter Herr N:N: 2BFB1
Elternvertreterin Frau N:N: 2BFB1
Ausbildungsvertreter Herr N:N: ZiTi1_1
Ausbildungsvertreter Herr N:N: F1RA1_1
Ausbildungsvertreterin Frau N:N: B3/i2_1 B1Zi2